03.01.2022

Mit E-Scootern neue Städte entdecken? Das sind die Regeln im Ausland!

Sightseeing-Busfahrt war gestern! Weltweit sind Touristen wie auch Geschäftsleute in Städten auf E-Scootern mobil. Denkst du auch darüber nach, dich im Urlaub mit den flexiblen Elektro-Rollern fortzubewegen? Dann mache dich vorher schlau, was Verkehrsregeln, Versicherung und Kosten für E-Scooter im Ausland betrifft.

1. Ein E-Scooter im Urlaub? Andere Städte, andere Regeln.

Die kleinen elektrisch betriebenen Cityroller findest du in vielen großen Städten. Sie sind kompakt und leise und bilden oftmals gerade in verkehrsreichen Metropolen eine schnelle Alternative zu Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Für E-Scooter gelten in Deutschland ähnliche Regeln wie für Radfahrer:

  • Elektroroller sind auf Radwegen und Fahrradstreifen erlaubt und nur wenn dieser nicht vorhanden ist, darfst du die Straße benutzen.
  • Die Geschwindigkeit ist bei E-Scootern auf max. 20 Kilometer pro Stunde beschränkt.
  • Das Mindestalter für das Fahren liegt bei 14 Jahren. Es besteht zwar keine Helmpflicht, zum eigenen Schutz ist es jedoch sicherer einen Helm zu tragen.

Die in Deutschland geltenden Regeln unterscheiden sich zum Teil deutlich von den Vorschriften im Ausland.
In Sachen Helmpflicht, Tempolimits und Verhaltensregeln solltest du dich daher über die Regeln und Nutzungsbedingungen deiner jeweiligen Stadt rechtzeitig informieren.

Ein Überblick – die wichtigsten Regeln für E-Scooter im Urlaub:*

  • Frankreich: In Paris sind (wie auch in vielen anderen französischen Städten) E-Scooter auf Gehwegen verboten, um Chaos zu vermeiden. Andernfalls droht ein Bußgeld von 135 Euro. Ab September 2023 werden alle E-Scooter im Leihservice abgeschafft, die private Nutzung bleibt weiterhin gestattet.
  • Schweiz: Das gleiche gilt für die Schweiz. Dort werden die E-Roller bis 20 Kilometer pro Stunde einem Fahrrad gleichgestellt, unterliegen Tempolimits und benötigen Bremse, Klingel und Beleuchtung. Mit Führerscheinklasse AM darf bereits ab 14 Jahren gefahren werden.
  • Österreich: Das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen ist verboten. Das Mindestalter ist auf 12 Jahre festgelegt. In Begleitung einer 16-jährigen Person dürfen auch Jugendliche ab 10 Jahre fahren, wenn sie einen Helm tragen. Ab Mai 2023 wird in Wien das Abstellen auf Gehwegen mit Bußgeldern bestraft.
  • Italien: In Italien ist das Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften nur auf Radwegen und in Fußgängerzonen nicht schneller als sechs Kilometer pro Stunde erlaubt. Das Mindestalter liegt je nach Region bei 16 bis 18 Jahren, mit Führerscheinklasse AM bei 14 Jahren.
  • Spanien: Sogar innerhalb eines Landes gelten unterschiedliche Richtlinien je Stadt. Auf Mallorca darfst du während der Fahrt weder telefonieren noch Musik hören. In Málaga ist das Abstellen der Roller in der Innenstadt verboten und in ganz Andalusien gilt ein Tempolimit von 10 Kilometern pro Stunde. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
  • Israel: In Israel darfst du E-Scooter erst ab 18 Jahren mieten und damit nur auf dem Radweg oder der Straße fahren, nicht aber auf dem Gehweg. Außerdem musst du einen Helm tragen und die Fahrt zu zweit ist verboten. In Tel Aviv kostet die Fahrt eine Pauschalgebühr von etwas mehr als ein Euro plus etwa 10 Cent für jede genutzte Minute.
  • Kroatien: Fahren mit E-Scooter ist nur mit Helm sowie nachts und bei eingeschränkter Sicht mit Warnweste erlaubt. Kopfhörer sind während der Fahrt auf beiden Ohren verboten. Die Nutzung ist ausschließlich auf Radwege erlaubt – fehlt dieser, darf auch auf Gehwege mit größter Vorsicht ausgewichen werden.
  • Skandinavien: In Schweden ist das Fahren auf Fuß- sowie Radewegen verboten, auch dürfen E-Scooter dort nicht mehr geparkt werden. Nächtliche Einschränkungen gelten in Helsinki, wo ab Mitternacht bis fünf Uhr die Geschwindigkeit auf 15 Kilometer pro Stunde gedrosselt werden muss.
    In Oslo herrscht zwischen 23 und fünf Uhr ein generelles Fahrverbot für E-Scooter.
  • In den Niederlanden und Großbritannien sind E-Scooter im öffentlichen Verkehr (noch) verboten.

2. E-Scooter im Urlaub mieten? So funktioniert’s:

E-Scooter werden überwiegend im Leihservice genutzt. Die Sharing-Dienstleister Lime, Bird, Voi, Tier und Bolt dominieren den Markt der Elektro-Tretroller.

Alle Anbieter funktionieren wie beim Carsharing nach dem gleichen Prinzip: Smartphone-App runterladen, Kundenkonto anlegen, E-Scooter über die angezeigte Karte finden, QR-Code abscannen und losfahren. Die Bezahlung läuft bargeldlos über die hinterlegte Zahlungsmethode wie Kreditkarte, Debitkarte oder mobile Payment-Anbieter wie Google Wallet oder PayPal.

Das kostet der E-Scooter-Spaß im Urlaub:

  • Preislich gelten weltweit in etwa die gleichen Konditionen.
  • So kostet etwa in den USA der Verleih durchschnittlich eine einmalige Freischaltgebühr von einem Dollar plus 0,15 bis 0,30 Cent pro genutzte Minute.
  • In Europa werden ähnliche Eurobeträge fällig. Der Grundbetrag für das Ausleihen beträgt in der Regel einen Euro und erhöht sich pro gefahrene Minute. Eine halbstündige Fahrt kostet damit durchschnittlich 5,50 Euro.
  • Im Vergleich zu einer Metrofahrt für rund zwei Euro ist das nicht gerade ein Schnäppchen. Die Anbieter begründen diesen Preis mit den hohen Logistik- und Instandhaltungskosten der E-Roller.

Tipp: Schneller Check vor der Abfahrt!

Bevor du auf den E-Scooter steigst, kontrolliere ihn auf Beschädigungen, prüfe den Akkustand und achte auf eine gültige Versicherungsplakette (ähnlich eines Mofa-Kennzeichens).

3. Ein Unfall mit dem E-Scooter? Die Frage nach der Haftung!

Trotz Vorschriften und neuer Verkehrsregeln kommt es immer wieder zu Unfällen und Verletzungen. Oft unterschätzen Fahrer das Tempo oder sind schlichtweg ungeübt mit dem neuen Gefährt.

Doch wie ist ein Unfall mit einem E-Scooter im Urlaub versichert?
Rechtlich müssen alle Elektroscooter-Anbieter eine Haftpflichtversicherung besitzen, die auch für ausländische Mieter greift und Schäden am Roller und Personen abdeckt. Oft ist das Thema jedoch nicht transparent, daher solltest die Bedingungen vor jeder Anmietung genau prüfen.

* Diese Vorschriften betreffen den öffentlichen Straßenverkehr und schließen keine Privatgelände wie z. B. Campingplätze ein, auf denen E-Scooter theoretisch sogar ohne Straßenzulassung gestattet sind.


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