28.01.2017

Drohnen fliegen und Fotos machen – das ist erlaubt

Atemberaubende Luftaufnahmen mit einer völlig neuen Perspektive – Drohnen machen es möglich! Da sie viel tiefer fliegen dürfen als Helikopter, werden sie immer beliebter. Schließlich sind sie auch nicht mehr so teuer. Einfache Modelle gibt es mittlerweile schon für weniger als 100 Euro. Doch Drohnen fliegen ist nicht ganz ohne. Unbedarft kann man als Amateur schnell großen Schaden anrichten. So machst du alles richtig!

Braucht man für Drohnen einen Führerschein?

Nach der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums (seit Januar 2017 gültig) sind Drohnen in Gewichtsklassen eingeteilt:

  • Alles unter 250 Gramm gilt als „Spielzeug“ und darf geflogen werden.
  • Wiegt dein Modell zwischen 250 und 2000 Gramm, so musst du eine feste Plakette mit Namen und Adresse aufbringen.
  • Erst bei Drohnen über 2 Kilogramm braucht man einen „Drohnen-Führerschein“, also einen Nachweis zur Flugbefähigung (z. B. einen Pilotenschein).
  • Eine Betriebsgenehmigung von der Luftfahrbehörde braucht man bei Geräten über 5 Kilogramm.
  • Eine Drohne darf außerdem nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen.

Wichtig: Unabhängig vom Gewicht ist bei jedem Gerät eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden bei Abstürzen bezahlt, Pflicht. Schließe ggf. eine Zusatzversicherung ab, denn die private Haftpflichtversicherung deckt Drohnenschäden in der Regel nicht ab.

Drohnen fliegen – das ist erlaubt:

  • Drohnen darfst du max. bis höchstens 100 Metern über Grund steuern – und nur solange diese in Sichtweite ist! Wer mit einer Videobrille fliegt, kann Drohnen im privaten Bereich nur bei kleineren Geräten bis 250 Gramm und bis zu 30 Metern nach oben steuern. Im kommerziellen Bereich gibt es im Einzelfall je nach Modell und Genehmigung Ausnahmen.
  • Die Drohne muss hoch genug fliegen, damit Menschen nicht mehr identifizierbar sind. Denn, wer Menschen auf der Straße oder in ihrem Garten fotografiert oder filmt, verletzt deren Persönlichkeitsrechte. Das ist verboten, es drohen Geldstrafe oder gar Gefängnis bis zu zwei Jahren. Aufpassen in fremden Ländern!
  • Wer seine Bilder im Internet veröffentlichen will, genießt theoretisch Panoramafreiheit.
    Praktisch gilt die Faustregel: Alles, was mit dem bloßen Auge und aus einer normalen Perspektive zu sehen ist, darfst du auch fotografieren. Aber aufpassen: Drohnen bilden i. d. R. keine normale Perspektive ab. Viele Gebäude, darunter z. B. Schloss Neuschwanstein oder Schloss Sanssouci in Potsdam sind zudem urheberrechtlich geschützt. Du brauchst also eine Genehmigung, um Fotos zu veröffentlichen, die auf dem Grund und Boden der Liegenschaft gemacht wurden.

Drohnen fliegen: Achtung, das ist verboten!

  • Aus Sicherheitsgründen darfst du eine Drohne nicht über Menschenmengen, Bundesbehörden oder Militärobjekte, Industrieanlagen, Kraftwerke oder Krankenhäuser lenken. Neu dazu gehören auch Naturschutzgebiete und Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften.
  • Flughäfen in Deutschland sind Tabu. Hier darf man bis zu 1,5 km Entfernung vom Zaun des Flughafengeländes nicht fliegen, um den Flugverkehr nicht zu gefährden.
  • Wer Persönlichkeitsrechte missachtet, in dem man z. B. Menschen auf der Straße oder in ihrem Garten fotografiert oder filmt, macht sich strafbar.
  • Rechtlich (noch) unklar ist, ob du mit einer Drohne Aufnahmen von Gebäuden aus der Luft machen darfst. Denn bei Aufnahmen aus einigen Metern Höhe könnten die Urheberrechte des Architekten verletzen werden.
  • Für das gewerbliche Fliegen ist eine Aufstiegsgenehmigung Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Damit dürfen die Fluggeräte dann auch bis zu 100 Meter hoch fliegen.

Urlaubsfotos mit Drohnen im Ausland?

Jedes Land hat eigene Gesetze. Informiere dich unbedingt vorab beim Konsulat! Selbst ein harmloser Einsatz im Urlaub kann völlig aus dem Ruder laufen und missverstanden werden. Vor allem in politisch angespannten Reiseländern ist vor einem Einsatz abzuraten. In den USA gelten beispielsweise ähnliche Regeln wie bei uns. So darf eine Drohne nicht höher als 400 Fuß (etwa 120 Meter) aufsteigen und muss in Sichtweite bleiben. Und auch in den USA gibt es Sperrzonen wie Kernkraftwerke, Militärareale und Flugplätze.


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Ein Kommentar zu “Drohnen fliegen und Fotos machen – das ist erlaubt”
  1. Webtronaut

    Egal wie und mit welchen Mitteln, das Ausspionieren von Menschen und deren Privatsphäre gehört und ist verboten und wird bestraft. Aber dieses Hypochondrieren aufgrund von Drohnen muß gestoppt werden. Ausspionieren und Bespitzeln muß selbstredend tabu sein – und ist es auch. Aber „verbotene“ Luftaufnahmen von öffentlichen Gebäuden etc. ? Dann muß auch Google Maps verboten werden. Und Streetview generell. Und jedem das Fotografieren oder Filmen mit seinem Handy in der Öffentlichkeit müßte dann auch verboten werden. Aber dies ist bereits gang und gäbe, wird von praktisch jedem mit seinem Smartphone praktiziert ist und von der Öffentlichkeit akzeptiert ! … Also was soll das alles ? Alles gehört erlaubt ausser der gezielten und bewußten Verletzung der Privatsphäre mittels Drohne – solange keine Gefährdung durch evtl. Absturz im Flugbereich damit einhergeht – z.B. verbotenes Überfliegen von Menschenmengen, Verkehr, fahrende oder geparkte Autos etc. sowie das befolgen von Flugverbotszonen und Bereichen von Einsatzkräften oder Unfällen.