26.10.2018

Erste Hilfe ist Pflicht: Keine Angst, helfen kann jeder.

Ob ein Unfall auf der Skipiste, beim Radfahren oder im Straßenverkehr, ein epileptischer Anfall oder gar ein Herzinfarkt: Es kann überall passieren. Oft entscheidet die Erste Hilfe, ob ein Betroffener überlebt oder wie schwerwiegend die Folgen sind. Viele wissen nicht was zu tun ist. Es ist jeder laut Strafgesetzbuch § 323c StGB verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Hilfsbereitschaft ist eine universelle, grenzen- und kulturübergreifende Eigenschaft des Menschen. Keine Angst, helfen kann jeder. Wir geben die passenden Tipps.

Was tun im Notfall – 10 Schritte für Erste Hilfe

Um eine möglichst gute Überlebenschance beziehungsweise eine möglichst vollständige Heilung zu gewährleisten, sind folgende Schritte unverzüglich durchzuführen:

  1. Ruhe bewahren, keine Angst.
  2. Alarmierung, Notruf wählen oder beistehende Person darum bitten.
  3. Absicherung der Unfallstelle. Eigenschutz beachten.
  4. >Falls möglich bzw. notwendig, Patient aus Gefahrenzone bergen (Vorsicht bei schweren Kopf- und Rückenverletzungen, dann nicht).
  5. Patient beruhigen und psychologischer Beistand.
  6. Betreuung des Patienten bis professionelle Hilfe eintrifft.
  7. Lebensrettende Sofortmaßnahmen durch Ersthelfer: Beatmung, Herzmassage, Defibrillation bis zum Eintreffen Rettungsdienst.
  8. Weitere Hilfe, z.B. Wundversorgung und Blutstillung, z. B. bei offenen Brüchen, durch Ersthelfer oder dann Notarzt.
  9. Zustand des Patienten stabilisieren und überwachen. Transport zum Krankenhaus durch Rettungsdienst.
  10. Versorgung in der Notaufnahme, dann Intensivstation des Krankenhauses. Ärzte und Pflegepersonal.

Achtung: In Extremsituationen, wie bei Reisen in entlegenen Gebieten, erfolgt die medizinische Erstversorgung und der Transport durch den Ersthelfer.

Herz – Lungen Wiederbelebung

Bei  bewusstlosen Personen besteht die Gefahr eines Atem- und Kreislaufstillstandes. Eine lebensrettende, von jedem erlernbare Sofortmaßnahme, ist die Herzdruckmassage und das Beatmen. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt werden.

  • Neben dem Betroffenen in Höhe des Brustkorbs knien, Ballen einer Hand auf das untere Drittel des Brustbeins platzieren (= Mitte des Brustkorbs), Ballen der anderen Hand auf die erste Hand aufsetzen.
  • Die Arme des Helfers sind gestreckt und der Brustkorb wird senkrecht von oben durch Gewichtsverlagerung des eigenen Oberkörpers 30 x mindestens fünf bis maximal sechs cm tief eingedrückt (Arbeitsfrequenz mind. 100/ bis max. 120/Minute, Druck- und Entlastungsdauer gleich).
  • Herzdruckmassage und Beatmen erfolgen dann im steten Wechsel: 30 x Drücken, 2 x Beatmen.
  • Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns. Beatmung eine Sekunde gleichmäßig in den Mund oder Nase des Betroffenen, sodass sich der Brustkorb sichtbar hebt.
  • Betroffenen ein zweites Mal beatmen, setzt die Atmung wieder ein, stabile Seitenlage. Setzt die Atmung nicht ein, Maßnahmen (Druckmassage, Atemspende im steten Wechsel 30:2) bis zum Eintreffen des Fachpersonals.
Herzdruckmassage

Stabile Seitenlage

  • Bei Bewusstlosigkeit und ausreichender Atmung.
  • Mund des Betroffenen wird zum tiefsten Punkt des Körpers. Bei Bewusstlosigkeit fehlt Schutzreflex des Hustens. Vermeidung, dass Speisereste vom Mundraum, Mageninhalt beim Erbrechen, Blut bei Mundblutungen oder Nasenbluten in die Atemwege gelangen.
Stabile Seitenlage

Psychologischer Beistand

Erste Hilfe umfasst auch psychologische Maßnahmen. Menschliche Nähe bedeutet Beruhigung und eine Stabilisierung der psychischen Situation des Betroffenen. Die 4-S-Regel:

1. Sagen Sie, dass Sie da sind und dass etwas geschieht

2. Schirmen Sie den Verletzten vor Zuschauern ab

3. Suchen Sie vorsichtigen Körperkontakt (Hand auflegen)

4. Sprechen Sie und hören Sie zu

Aus- und Weiterbildungen

Erste Hilfe Kurse sind verpflichtend für den Führerschein. In vielen Berufsbildern und Unternehmen, wie bei der Feuerwehr, bei Rettungsschwimmern, Stewardessen, etc. wird es vorgeschrieben. Aber auch im Privaten, wenn man als Eltern die Verantwortung für Kinder hat, sollte ein Kurs besucht werden. Wir empfehlen regelmäßige Wiederauffrischungen, damit Sie in Notsituationen die richtigen Handlungsentscheidungen treffen können, z.B. bei Herzinfarkt, Hirnschlag, Unterzuckerung, Asthma, Vergiftung, Unterkühlung, Geburt etc.

Rechtssicherheit für Ersthelfer

Der größte Fehler ist, Nichts zu tun. Wer Erste Hilfe leistet, ist rechtlich auf der sicheren Seite, wenn er Hilfeleistung nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt hat. Kann keine Hilfeleistung durchgeführt werden so ist, soweit notwendig, auf jeden Fall der Notruf abzusetzen! Eine unterlassene Hilfeleistung kann strafrechtlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. Geldstrafe geahndet werden. Eine ungewollt zugefügte Körperverletzung kann zu keiner Schadensersatzpflicht führen (z.B. verursachte Verletzung beim Retten eines Patienten aus dem Gefahrenbereich bzw. Rippenbruch bei der Herzdruckmassage). Beim Auftreten von Eigenschäden ist der Ersthelfer abgesichert. Sachschäden (z.B. Reinigung von Kleidungsstücken) können direkt über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgewickelt werden.


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