ERGO Reiseversicherung AG Teilnahme- und Datenschutzbedingungen „Gewinnspiel Fußball EM 2024“

Die Teilnahme an dem Wettbewerb „Gewinnspiel Fußball EM 2024“ und dessen Durchführung auf dem Facebook- und Instagram-Unternehmensprofil der ERGO Reiseversicherung AG richten sich ausschließlich nach folgenden Bestimmungen:

1. Veranstalter des Gewinnspiels

Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Instagram und Facebook und wird in keiner Weise von Instagram und Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalter ist nicht Instagram oder Facebook sondern:

ERGO Reiseversicherung AG (ERV)
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
Deutschland
socialmedia@ergo-reiseversicherung.de

Die bereitgestellten Informationen werden nur für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet, sofern der Teilnehmer keine gesonderte Einwilligung erteilt hat, über das Gewinnspiel hinaus weitergehende Informationen zu Angeboten und Aktionen der ERGO Reiseversicherung zu erhalten.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an socialmedia@ergo-reiseversicherung.de und nicht an Instagram oder Facebook zu richten. Die ERGO Reiseversicherung stellt Instagram und Facebook von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltshonoraren und -kosten in angemessenen Umfang) frei, welche aus Ansprüchen in Bezug auf das Gewinnspiel resultieren (insbesondere dessen Publikation und Organisation).

2. Teilnahme und Ausschluss

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind alle Mitarbeiter in den Unternehmen der ERGO und deren Angehörige, alle Vermittler der ERGO Beratung und Vertrieb AG und deren Angehörige, alle an den ERGO Maklervertrieb angeschlossenen Makler und deren Angehörige, alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie Amtsträger mit dienstlichen Berührungspunkten zu Unternehmen der ERGO.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel endet am 01.05.2024 um 23.59 Uhr (deutsche Zeit) und ist ausschließlich online auf den Fanseiten des Veranstalters unter https://www.facebook.com/ERGO.Reiseversicherung bzw. https://www.instagram.com/ERGO.Reiseversicherung nach Erfüllung folgender Voraussetzungen möglich:

    • Follower der Seite ERGO Reiseversicherung
    • Like des Gewinnspiel-Postings und
    • Kommentar unter dem Gewinnspiel-Posting

Der Gewinner wird von der ERGO Reiseversicherung innerhalb von fünf Werktagen nach der Auslosung (ausgenommen Samstage, Sonntage, Feiertage) per E-Mail oder Direktnachricht im jeweiligen sozialen Netzwerk über den Gewinn benachrichtigt und um eine Bestätigung der Annahme des Gewinns per E-Mail an socialmedia@ergo-reiseversicherung.de oder per Antwort auf die Direktnachricht gebeten. Erfolgt keine Rückmeldung des Gewinners binnen zwei Werktagen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen des Veranstalters. Die ERGO Reiseversicherung AG ist nicht verantwortlich für aufgrund von Verzögerungen oder Störungen des Internets zu spät eingereichte oder verloren gegangene Nachrichten, für Probleme oder technische Störungen bei Telefon-, Breitband- oder anderen Netzwerken sowie das Nichtankommen von Nachrichten.

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

Die ERGO Reiseversicherung behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn nicht von der ERGO Reiseversicherung verursachte Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden. Dies gilt etwa bei technischen Komplikationen, rechtlichen oder sonstigen Gründen und somit eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Außerdem bei Manipulationen bzw. Manipulationsversuchen, die die Sicherheit oder die reguläre Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. Des Weiteren behält sich die ERGO Reiseversicherung das Recht vor, bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die ERGO Reiseversicherung berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von den Gewinnspielen auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor sowie bei vollendeter oder versuchter Manipulation der Gewinnspiele oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Gewinnspielablaufs (z. B. durch den Einsatz automatischer Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren). In diesen Fällen können ggf. noch nachträglich Gewinne aberkannt werden. Ein Fall der Manipulation, die zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen kann, ist insbesondere die Sammel- oder Mehrfachteilnahme (z.B. wenn ein Teilnehmer mehrere Benutzernamen anlegt oder verwendet, um die eigenen Gewinnchancen zu erhöhen).

3. Gewinne, Teilnahmeschluss, Gewinnbenachrichtigung und -übertragung

Jeder Teilnehmer, der die Bedingungen des Gewinnspiels bis zum 01.05.2024, 23:59 (deutsche Zeit) vollständig erfüllt hat, hat eine Chance auf den Gewinn.

Der Gewinn umfasst 1×2 Eintrittskarten für das Spiel Deutschland gegen Ungarn am 19. Juni 2024 in Stuttgart oder für das Spiel Deutschland gegen Schottland am 14. Juni in München.

Die Auslosung der Gewinner findet innerhalb von fünf Tagen (ausgenommen Samstage, Sonntage, Feiertage) nach Ende des Bewerbungszeitraums statt. Über den Gewinn entscheidet der Zufallsgenerator.

Der Gewinner wird von der ERGO Reiseversicherung innerhalb von einem Werktag (ausgenommen Samstage, Sonntage, Feiertage) per E-Mail an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse über den Gewinn benachrichtigt und um eine Bestätigung der Annahme des Gewinns und der Teilnahme per E-Mail gebeten. Bestätigt der jeweilige Gewinner nach einmaliger Aufforderung nicht innerhalb von einem Werktag der ERGO Reiseversicherung die Teilnahme, verfällt der Gewinn.

In den Tagen nach Bestätigung der Teilnahme erhält der Gewinner per E-Mail weitere Informationen zu dem Gewinn.

Die Tickets sind ausschließlich über die offizielle Applikation der UEFA (UEFA Mobile Tickets) abruf- und nutzbar. Es handelt sich um mobile Tickets, die personalisiert in der vorstehend genannten App bereitgestellt werden. Für die Personalisierung wird die ERGO Reiseversicherung über einen Dienstleister die erforderlichen Daten (Name und E-Mail-Adresse) an den App-Betreiber übermitteln. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Ziff. 5.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ticket-Registrierungsprozess der UEFA: https://support.tickets-euro2024.uefa.com/hc/de

Der Gewinnanspruch endet 48 Stunden nach Gewinnbenachrichtigung und ausbleibender Rückmeldung.

4. Keine Barauszahlung, keine Gewinnübertragung und Rechtsweg

Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden. Eine Übertragung des Gewinns ist nicht zulässig. Bei Verhinderung entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Darüber hinaus gelten die dem Gewinn zugrundeliegenden AGB. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Datenschutz

Die ERGO verarbeitet die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels sowie zum Versand der Gewinne erforderlich sind.

Wir arbeiten bei der Durchführung des Gewinnspiels mit dem externen Dienstleister SPORTFIVE Germany Consulting GmbH zusammen. Dieser sammelt im Auftrag von ERGO die eingegebenen Daten. Nach der Weitergabe der Daten von SPORTFIVE Germany Consulting GmbH an das UEFA Ticket System, zur Erstellung des personalisierten Tickets, löscht SPORTFIVE Germany Consulting GmbH die Daten. Eine Nutzung für eigene Zwecke und Weitergabe der Daten ist SPORTFIVE Germany Consulting GmbH untersagt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter www.ergo.de/Datenschutz.

Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an socialmedia@ergo-reiseversicherung.de zu richten.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden bzw. sollte eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt sodann eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.