17.03.2016

Eine Auslandskrankenversicherung kann Leben retten

Heute kann der Student Simon Osterrieder wieder lachen. Das hat vor einiger Zeit noch ganz anders ausgesehen. Da hing das Leben des 23-Jährigen an einem seidenen Faden. Mit seiner Freundin reiste er für einen Strandurlaub nach Mexiko. Doch dann kam alles anders: Blinddarmdurchbruch, Operation und viele Komplikationen.

Die beiden hatten erst wenige Tage am Strand verbracht, als es Simon so schlecht ging, dass er mit dem Verdacht auf Blinddarmdurchbruch ins Krankenhaus musste. Dort wollte man jedoch 5.000 Euro Vorauskasse von ihm haben.

Einen so hohen Betrag hatte er nicht bei sich, weder in bar noch gedeckt durch seine Kreditkarte. Hätte die Reiseversicherung – in diesem Fall die ERGO Reiseversicherung – nicht die Kostenübernahmegarantie  gestellt, wäre Simon nicht behandelt worden. Er selbst sagt, die Auslandskrankenversicherung hat sein Leben gerettet.

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Auch Verbraucherschützer raten zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung sollte für jede Reise abgeschlossen werden. Dazu raten auch Verbraucherschützer. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der Europäischen Union und in Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten.

Kosten von privaten Gesundheitsdienstleistern werden nicht erstattet. So kann es selbst in Ländern wie Österreich oder Italien passieren, dass Reisenden Kosten entstehen, die sie selbst tragen müssen. Bei Fernzielen, wie zum Beispiel den USA, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten gar nicht.

Genauso wenig zahlen sie für einen Krankenrücktransport. Die Kosten, die dafür entstehen, werden oft unterschätzt. Für einen Rücktransport von Griechenland nach Deutschland zum Beispiel können bis zu 18.000 Euro anfallen. Kosten, für die Sie ohne Auslandskrankenversicherung selbst aufkommen müssen.

Medizinisch „sinnvoller“ oder „notwendiger“ Krankenrücktransport?

Beim Abschluss der Versicherung sollte man unbedingt darauf achten, dass der „medizinisch sinnvolle Rücktransport“ abgesichert ist und nicht nur der „medizinisch notwendige“. Was der Unterschied ist?

„medizinisch notwendig“: Ein Rücktransport wird nur dann organisiert, wenn Sie vor Ort medizinisch unterversorgt sind. Diese Entscheidung beeinflusst der behandelnde Arzt vor Ort maßgeblich, der womöglich eigene Interessen verfolgt.
medizinisch sinnvoll“: Hier entscheidet der Reisemediziner der Notrufzentrale des Versicherers in Absprache mit dem Patienten über den Rücktransport.

In einer guten Auslandskrankenversicherung ist übrigens auch die Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten enthalten. Vor allem bei Ski- und Wanderurlauben ist das ein besonderes Plus.

Also immer daran denken: Eine Auslandskrankenversicherung kostet fast nichts und kann im Ernstfall Leben retten!


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